Haftung über Grenzen hinweg
ZUGANG ZU JUSTIZ UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR GEMEINSCHAFTEN, DIE VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN UNTERNEHMEN BETROFFEN SIND
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PROGRAMM
Wann : Freitag, 17. Juni 2022, 17:00-19:00 Uhr MESZ
Sprachen: ES / ES / FR (Dolmetscher bereitgestellt)
Der tödliche Dammbruch einer Eisenerzmine im brasilianischen Brumadinho, die Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Entreprise in Pakistan und viele weitere Fälle von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten haben rechtliche Schutzlücken und praktische Hürden beim Zugang zur Justiz bezeugt Überlebende und andere Betroffene daran hindern, erfolgreich Schadensersatz einzuklagen. Dies gilt insbesondere in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen. Gesetzgebungsprozesse auf nationaler und EU-Ebene sowie der Verhandlungsprozess für ein UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte sollen dies ändern. Die Podiumsteilnehmer werden die Hindernisse analysieren, denen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in konkreten Fallbeispielen gegenüberstehen, wenn sie ihre Rechte einklagen. Sie diskutieren Potenzial und Grenzen nationaler Gesetzesinitiativen in Deutschland und Brasilien sowie die Anforderungen an ein künftiges EU-Lieferkettengesetz und ein UN-Abkommen, damit Menschenrechtsverletzungen verhindert werden und Betroffene Zugang zur Justiz haben.
PANEL
- Ayushi Kalyan, FIAN International
- Prof. Manoela Carneiro Roland, Homa (Menschenrechts- und Geschäftszentrum), Juristische Fakultät der Bundesuniversität Juiz de For a
- Armin Päsch, Misereor
- Ben Vanpeperstraete, Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR)
- Giuseppe Cioffo, CIDSE
Mäßigung: Prof. Markus Krajewski, Centrum für Menschenrechte Erlangen-Nürnberg (CHREN), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Diese Debatte findet im Rahmen der Weltkonferenz der ETOs-Konsortium und wird unterstützt von:
Veranstaltung organisiert mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union. Der Inhalt liegt in der alleinigen Verantwortung der Veranstalter und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Europäischen Union wider.