Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht:
Ein Leitfaden zur Umsetzung und Implementierung für zivilgesellschaftliche Organisationen
November 2024
Autoren: ECCJ, Clean Clothes Campaign, Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, Frank Bold, Oxfam, CIDSE, FIDH, Anti-Slavery und Friends of the Earth Europe
Heute arbeitet CIDSE in Zusammenarbeit mit European Coalition for Corporate Justice, Kampagne für saubere Kleidung, Europäisches Zentrum für Verfassung und Menschenrechte eV (ECCHR), Frank Bold, Oxfam, FIDH – Internationale Föderation für Menschenrechte, Anti-Sklaverei International und Friends of the Earth Europe, veröffentlicht den Umsetzungsleitfaden für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD). Dieser wichtige Leitfaden bietet wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen für die bevorstehende Umsetzungsphase dieser EU-Richtlinie.
Der Umsetzungsleitfaden wurde von einer Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen (CSOs) mit dem Ziel entwickelt, andere CSOs dabei zu unterstützen, sich für eine ehrgeizige und wirksame Umsetzung der CSDDD in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzusetzen. Die CSDDD stellt einen großen Fortschritt bei der Förderung verantwortungsbewussten Geschäftsgebarens innerhalb und außerhalb der EU dar und macht Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verantwortlich, die durch ihre Aktivitäten entstehen.
Nach ihrer Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Juni 2024 sind die EU-Mitgliedstaaten nun dabei, die Richtlinie in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Wichtigste Prioritäten für die Umsetzungsphase der CSDDD
In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Prioritäten für den Umsetzungsprozess dargelegt, darunter:
- Effektiver Zugang zum Recht, einschließlich der Umkehr der Beweislast bei Zivilklagen und der Gewährleistung praktischer Verjährungsfristen.
- Effektive und sinnvolle Einbindung der Stakeholder, die den Kern der Aktivitätskette bilden. Diese Einbindung sollte frühzeitig erfolgen und kontinuierlich sein.
- Erweiterter persönlicher Geltungsbereich bei gleichzeitiger Aufhebung der Bedingungen für den materiellen Geltungsbereich der Menschenrechte und Angleichung des ökologischen Geltungsbereichs an internationale Normen.
- Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf alle relevanten Teile der Wertschöpfungskette, einschließlich der nachgelagerten Aktivitäten der Finanzdienstleistungen.
Dieser Leitfaden ist eine wichtige Ressource für zivilgesellschaftliche Organisationen, die an einer effektiven Anwendung der CSDDD arbeiten.
CIDSE-Kontakt: Susana Hernández Torres, Beauftragte für Unternehmensmacht und Menschenrechte (hernandez(at)cidse.org
Bildnachweis Titelbild: CIDSE