CIDSE begrüßt die wegweisende Ankündigung der Europäischen Kommission zur obligatorischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte für 2021 - CIDSE

CIDSE begrüßt die wegweisende Ankündigung der Europäischen Kommission zur obligatorischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte für 2021

CIDSE begrüßt eine wegweisende Ankündigung des EU-Justizkommissars Didier Reynders, dass EU-Rechtsvorschriften zu obligatorischen Menschenrechts- und Umweltschutzmaßnahmen für Unternehmen entwickelt werden. An einer Webinar Kommissar Reynders, der von der Arbeitsgruppe für verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten des Europäischen Parlaments organisiert wurde, verpflichtete sich Anfang 2021 zur Entwicklung einer Legislativinitiative und erklärte, dass die Gesetzgebung sektorübergreifend und verbindlich sein werde und „die Fähigkeit zur Durchsetzung und Umsetzung“ habe. Dies ist eine wichtige Entwicklung und ein wichtiger Schritt über freiwillige Maßnahmen hinaus, die unwirksam waren, um sicherzustellen, dass die Gemeinden vor geschäftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen geschützt sind.

Wichtig ist, dass Kommissar Reynders die Notwendigkeit von Sanktionen hervorhob: „Es ist wichtig, dass wir die Möglichkeit haben, die Missachtung der Verordnung auf zivil-, strafrechtlicher und administrativer Ebene haftbar zu machen.“ CIDSE-Mitgliedsorganisationen, die mit Menschenrechtsverteidigern und Gemeinschaften zusammenarbeiten, die weltweit von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, begrüßen diese Entwicklung, um Opfern von Verstößen von EU-Unternehmen und -Investoren den Zugang zur Justiz zu ermöglichen.

Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Studie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette was bestätigt dass freiwillige Maßnahmen scheitern und dass dringend Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind um Arbeitnehmer, Gemeinschaften und die Umwelt vor systematischen, anhaltenden und sich verschlechternden Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu schützen, die mit den globalen Lieferketten von Unternehmen und Finanzinstituten verbunden sind. Die Studie zeigt, dass „derzeit nur jedes dritte Unternehmen in der EU eine Due Diligence-Prüfung durchführt, bei der alle Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt berücksichtigt werden.“ Und nur 16 Prozent der Unternehmen führen Due-Diligence-Maßnahmen über die erste Stufe hinaus durch. Dies ist jedoch die Anforderung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. 

Reynders räumte ein, dass die Die COVID-19-Krise zeigt die Abhängigkeit der EU von fragilen Lieferketten in Drittländern. „Unternehmen mit besseren Risikominderungsprozessen in ihren Lieferketten schaden den Menschen weniger und überstehen die Krise besser.“ Das Coronavirus hat ferner schlechte Menschenrechtspraktiken in Ermangelung gesetzlicher Vorschriften aufgedeckt und erneut die Fragilität der Lieferketten aufgedeckt, die zur Massenarbeitslosigkeit von Arbeitnehmern geführt hat, die es sich aufgrund der Annullierung von Bestellungen und der Ablehnung durch einige am wenigsten leisten können Unternehmen für bereits produzierte Waren zu bezahlen. Diese ungerechte Art der Geschäftsführung ist eine scharfe Erinnerung daran, warum verbindliche Gesetze zu Menschenrechten und zur Einhaltung der Umweltvorschriften erforderlich sind. CIDSE begrüßt auch die Rede des Kommissars zu seiner klaren Absicht, diese Gesetzgebung als Teil des COVID-19-Wiederauffüllungsplans der EU neben dem Europäischen Green Deal voranzutreiben, und stellt fest, dass „nachhaltig Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialfragen umfasst“.

Die Unternehmen waren sich einig, dass die Sorgfaltspflicht „Rechtssicherheit und einen einheitlichen harmonisierten Standard anstelle unterschiedlicher Ansätze in den Mitgliedstaaten schaffen würde“. Mitgliedstaaten, die derzeit über eine nationale Sorgfaltspflicht verfügen, wie beispielsweise Frankreich, und diejenigen, die derzeit solche Rechtsvorschriften wie Dänemark und Deutschland entwickeln, werden feststellen, dass ihre Unternehmen jetzt gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen EU-Unternehmen haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland bekräftigte die Unterstützung der EU-Gesetzgebung und schlug vor, dies in der bevorstehenden deutschen Präsidentschaft in den Mittelpunkt zu stellen.

Dies ist ein entscheidender Schritt für die Rechte von Land- und Umweltverteidigern und Gemeinden, die sich den Unternehmensaktivitäten von EU-Unternehmen und Investitionen widersetzen. Es sollte ergänzt werden durch die aktive Beteiligung der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Instrument für Wirtschaft und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen. nächsten und sechsten Verhandlungsrunde über ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte.

Siehe auch veröffentlichte Veröffentlichungen von einer Koalition belgischer NGOs, darunter CIDSE-Mitglieder, Broederlijk Delen und Entraite et Fraternité:
- "Entreprises et droits humains: ce que révèle le Coronavirus" im Le Soir; und
- "Bedrijven en mensenrechten: die Verringerung der Pandemie" in MO - Mondiaal Niews

Gemeinsamer Brief der Zivilgesellschaft an Didier Reynders, EU-Justizkommissar, 23 Juni 2020

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